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Auswirkungen von Hafterfahrungen auf Selbstbild und Identität rechtsextremer jugendlicher Gewalttäter

MPG-Autoren
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Brandenstein,  Martin
Criminology, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Zitation

Brandenstein, M. (2012). Auswirkungen von Hafterfahrungen auf Selbstbild und Identität rechtsextremer jugendlicher Gewalttäter. Berlin: Duncker & Humblot.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-3F5F-D
Zusammenfassung
Bei der Behandlung der als fremdenfeindlich und rechtsextremistisch bezeichneten Jugendlichengewalt wird das entwicklungspsychologisch bedingte Bedürfnis nach der Produktion und Aufrechthaltung eines männlichen, starken Selbstbildes in seiner zentralen Bedeutung stark vernachlässigt. Selbstbild und Identität von Jugendlichen prägen das entwicklungs- und sozialpsychologische sowie soziologisch verwurzelte Motivbündel einschlägiger Taten. Die Studie geht dem Bedürfnis Jugendlicher auf den Grund, einer profilscharfen Gruppe wie der Rechtsextremistengruppe zuzugehören, ein Bedürfnis, das sich auch auf die Gewaltbereitschaft an sich beziehen lässt. So werden die Dimensionen herausgearbeitet, nach denen schließlich auch die Auswirkungen der einschlägig auffällig gewordenen Julichen in Haft sinnvollerweise zu untersuchen sind. Die Studie zeigt auf, dass entsprechende Gewalttaten vielfach von Jugendlichen begangen werden, die das fremdenfeindliche bzw. rechtsextische Motiv eher lediglich billigend in Kauf nehmen, während ihr eigentliches Interesse dem Gruppen- und Gewalterlebnis gilt. Bei anderen Jugendlichen mit tieferer „Gesinnungsmotivation“ ist wiederum auf die Gefahr hinzuweisen, durch Jugendstrafen eine staatsfeindlichere Haltung noch zu fördern. Mögen sich auch entsprechende Taten hinsichtlich ihrer gesellschaftspolitischen Außenwirkung glei­chen, so lassen sich die angesprochenen Jugendlichen nicht alle präventiv zweckmäßig in eine Rei­he stellen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die schwache Wahrnehmungsdifferenziertheit auch des Jugendstrafrechts und seines insoweit grobschnittigen Reaktionsinstrumentariums. Ein auf sche­matisch-plakative Eindrücklichkeit geeichter politischer Aktionismus, der sich der schieren Straf­verschärfungsrhetorik bedient, nimmt das Problem nicht ernst und ist nicht nur zum Scheitern verurteilt, sondern droht, zur Verschärfung des Problems beizutragen.