English
 
Help Privacy Policy Disclaimer
  Advanced SearchBrowse

Item

ITEM ACTIONSEXPORT

Released

Book

Strafrechtlicher Schutz von EU-Subventionen : Reichweite und Grenzen in Deutschland, Österreich und England am Beispiel nicht wirtschaftsfördernder Subventionen

MPS-Authors
/persons/resource/persons212186

Herbert,  Nico
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law, Max Planck Society;

External Resource
Fulltext (restricted access)
There are currently no full texts shared for your IP range.
Fulltext (public)
There are no public fulltexts stored in PuRe
Supplementary Material (public)
There is no public supplementary material available
Citation

Herbert, N. (2013). Strafrechtlicher Schutz von EU-Subventionen: Reichweite und Grenzen in Deutschland, Österreich und England am Beispiel nicht wirtschaftsfördernder Subventionen. Berlin: Duncker & Humblot.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-3DFE-8
Abstract
Der Finanzhaushalt der Europäischen Union sieht sich aufgrund betrügerischer Machenschaften rund um die Vergabe von EU-Subventionen einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt. Das auf dieser Situation basierende EU-Finanzschutzübereinkommen von 1995 veranlasste die Mitgliedstaaten zur Anpassung nationaler Rechtsordnungen, um EU-Subventionen den erforderlichen Schutzumfang zu gewähren. In Deutschland hat dies zu einer deutlichen Ausweitung der Strafbarkeit für Bewerber und Empfänger nicht wirtschaftsfördernder Subventionen geführt. Der Autor beschäftigt sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, inwieweit eine derartige Ausweitung der Strafbarkeit aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich war und ob diese auch in Österreich und England als weiteren EU-Mitgliedstaaten stattgefunden hat. In einer rechtsvergleichenden Analyse beleuchtet er, welcher Kritik sich die vorgefundenen Rechtslagen der Vergleichsländer in Anbetracht der jeweiligen Grenzen der nationalen Strafrechtsordnungen ausgesetzt sehen, und rechtfertigt die Ausgestaltung des deutschen Rechts. Die in seinem Vorgehen zu sehende Sensibilisierung für nationale Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts gewinnt angesichts der erweiterten Gesetzgebungskompetenzen der EU im Bereich des strafrechtlichen Schutzes des europäischen Finanzhaushalts erheblich an Bedeutung.