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Zeitungsartikel

Nicht den Rahmen sprengen

MPG-Autoren
/persons/resource/persons238071

Hörnle,  Tatjana
Criminal Law, Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law, Max Planck Society;

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https://www.faz.net/-irf-a0tb3
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Zitation

Hörnle, T. (2020). Nicht den Rahmen sprengen. Frankfurter Allgemeine Zeitung.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0006-A04D-F
Zusammenfassung
Wer­den gra­vie­ren­de Tat­se­ri­en von se­xu­el­lem Miss­brauch und Ver­brei­tung kin­derpor­no­gra­phi­scher Bil­der auf­ge­deckt, wie jüngst in Müns­ter und Lüg­de, fol­gen schnell For­de­run­gen nach ei­ner Ver­schär­fung des Straf­rechts. Es be­ste­he aber ein Miss­ver­hält­nis zwi­schen der öf­fent­li­chen Er­war­tung und den Spiel­räu­men für na­tio­na­le Rechts­po­li­tik, schreibt Tat­ja­na Hörn­le, Di­rek­to­rin am Max-Planck-In­sti­tut zur Er­for­schung von Kri­mi­na­li­tät, Si­cher­heit und Recht, in ei­nem Gast­bei­trag in der „Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung“. Der Ge­setz­ge­ber kön­ne nur in be­schränk­tem Maß die Hö­he von Stra­fen ge­stal­ten. Zu­dem wüss­ten po­ten­ti­el­le Straf­tä­ter in der Re­gel nicht, wel­cher Tat­be­stand an­ge­wen­det wür­de, „ob die Min­dest­stra­fe bei sechs Mo­na­ten oder zwölf Mo­na­ten liegt oder die Höchst­stra­fe bei fünf oder zehn Jah­ren“, so die Straf­rechtspro­fes­so­rin. Strafrah­men müss­ten Fle­xi­bi­li­tät für leich­tes­te und schwers­te Ta­ten bie­ten.