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Umweltrecht in Belgien : Strafrecht im Spannungsfeld von Zivil- und Verwaltungsrecht

MPS-Authors

Faure,  Michael G.
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Faure, M. G. (1992). Umweltrecht in Belgien: Strafrecht im Spannungsfeld von Zivil- und Verwaltungsrecht. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A74C-D
Abstract
Die Arbeit ist im Rahmen des rechtsvergleichenden Forschungsprojekts "Umweltschutz durch Strafrecht? - national und transnational" des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht entstanden.
Für Belgien ist eine Untersuchung des Umweltstrafrechts aus mehreren Gründen sinnvoll, denn die Situation der Umwelt ist ernst. Das Bewußtsein, daß auch die Umwelt schutzwürdig ist, entstand sowohl in der belgischen Bevölkerung als auch beim Gesetzgeber sehr spät - für einige Umweltmedien unter Umständen zu spät. Gesellschaftlich gesehen besteht deshalb Bedarf an einer Studie über die Durchsetzungsmechanismen des Umweltstrafrechts. Zudem hat - seit Anfang der achtziger Jahre - auch bei einigen Verfolgungsinstanzen das Interesse am Umweltstrafrecht zugenommen. Die in der Praxis aufgetretenen Probleme hat die Strafrechtslehre allerdings bislang kaum aufgegriffen. So besteht der Zweck dieser Arbeit darin, insbesondere von einem theoretischen Standpunkt aus zu untersuchen, ob dem Strafrecht bei der Durchsetzung des Umweltrechts in Belgien Bedeutung zukommt. Gleichzeitig strebt sie an, bei der Durchsetzung des Umweltrechts eine praktische Hilfe zu sein und insofern eine bestehende Lücke auszufüllen.
Obwohl diese Untersuchung in erster Linie dem belgischen Umweltstrafrecht gilt, sind doch die Fragestellungen vom Standpunkt deutscher Forschungsinteressen aus formuliert:
So werden die wichtigsten Unterschiede zum deutschen Recht skizziert und dabei vor allem die Gesichtspunkte des deutschen Rechts angesprochen, die de lege ferenda zu einer Verbesserung des belgischen Umweltstrafrechts führen können.