Zusammenfassung
In diesen Bänden wird der vierte Überblick über die strafrechtlichen Aktivitäten in Europa vorgelegt. Der Berichtszeitraum umfaßt im Kern die Jahre 1989 bis 1992. Wichtig war uns diesmal neben der Darstellung der nationalen Strafrechtsentwicklung in europäischen Staaten die aufnahme eines Berichts über das Strafrecht der Europäischen Gemeinschaft, was einen dritten Band rechtfertigte. Der Beitrag über diesen relativ neuen Rechtsbereich ergänzt die Information über die Aktivitäten des Europarats auf dem Gebiet der Menschenrechte.
Ein weitgehend unbegrenzt wucherndes Recht in überschaubaren nationalen Berichten darzustellen, erweist sich von Mal zu Mal als schwieriger. Die post-sozialistische politische und wirtschaftliche Umbruchsituation, die im vorhergehenden Berichtszeitraum begann, führte mittlerweile zu Versuchen tiefgreifender rechtlicher Erneuerung der Strafrechts- und Strafrechtsanwendungssysteme in vielen vormals sozialistischen Staaten. Dieser Entwicklung haben die Autoren der Landesberichte Rußland, Polen, Tschechoslowakei und Ungarn Rechnung getragen. Mit einem Bericht über den Stand der Entwicklung in Estland wird exemplarisch eine Rechtsordnung dargestellt, die zu einem Länderkreis gehört, der bisher völlig im Schatten der sozialistischen Doktrin stand. Der Landesbericht Jugoslawien konnte wegen der politischen Verhältnisse in den Nachfolgestaaten nicht bis zu einem Neubeginn vordringen; er dokumentiert die Verhältnisse bis zum Zusammenbruch der staatlichen Ordnung im Jahre 1991.
Neben dem Ringen um erneuernde Kodifikationen des Straf- wie Prozeßrechts in Ländern wie Italien, Finnland, Frankreich, England, Schweiz und Spanien ist die Bewältigung moderner sozialer Phänomene Anstoß für die anhaltende gesetzgeberische Aktivität wie auch für wissenschaftliche Auseinandersetzung. An vorderster Front steht dabei häfig die immer stärker in den Vordergrund tretende organisierte Kriminalität, die nicht minder zunehmende Wirtschafts- und Umweltkriminalität - wobei die Entwicklung nun auch die zentral- und osteuropäischen Länder erfaßt hat - die Computerkriminalität sowie das nach wie vor akute Problem der Drogenkriminalität. Die Landesberichte Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien und Türkei zeigen die unterschiedliche Lösungsansätze für diese allgemein belastenden Probleme.
Aus der besonderen Situation der im Berichtszeitraum vereinigten Bundesrepublik Deutschland heraus ergab sich die Notwendigkeit, über den abschließenden Landesbericht DDR hinaus die sich aus den einmaligen politischen Vorgängen ergebenden Rechtsprobleme der Übergangszeit festzuhalten.
Die abschließenden Beobachtungen zur Entwicklung des Strafrechts heben signifikant erscheinende Momente hervor und erleichtern so die Orientierung über die Ereignisse in den einzelnen Ländern.