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Collected Edition

Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 2: Finnland, Polen, Schweden

MPS-Authors
/persons/resource/persons212152

Eser,  Albin
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212229

Kreicker,  Helmut
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Section International and Transnational Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Eser, A., & Kreicker, H. (Eds.). (2003). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen: National Prosecution of International Crimes. Teilband 2: Finnland, Polen, Schweden. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-4E8B-1
Abstract
Dieser Band enthält den Landesbericht zu Finnland von Dan Frände, den zu Polen von Ewa Weigend und den zu Schweden von Karin Cornils. Die Berichte beschreiben und kommentieren die Rechtsgrundlagen für eine strafrechtliche Reaktion auf völkerrechtliche Verbrechen in den drei Ostseeanrainerstaaten.
Die Beiträge zeugen von der Vielfalt der Möglichkeiten, Völkerstraftaten auf nationaler Ebene zu pönalisieren. In Schweden werden derzeit Völkermordtaten durch ein Spezialgesetz und Kriegsverbrechen durch einen besonderen Tatbestand des Kriminalgesetzbuches erfaßt. Dagegen werden in Finnland und Polen sowohl Völkermordtaten als auch Kriegsverbrechen durch besondere Tatbestände des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt. In allen drei Ländern wird die Strafbarkeit von Kriegsverbrechen mit Hilfe eines Verweises auf völkerrechtliche Normen festgelegt. In Finnland und in Schweden, überwiegend aber auch in Polen, können Verbrechen gegen die Menschlichkeit nur unter Anwendung der Strafnormen des "allgemeinen" Strafrechts geahndet werden. Das Verbrechen der Aggression ist allein in Polen unter Strafe gestellt.
In Schweden hat eine Kommission einen Entwurf für ein Gesetz über Völkerrechtsstraftaten vorgelegt, der große Parallelen zum deutschen Völkerstrafgesetzbuch aufweist. Der Bericht zu Schweden geht ausführlich auf den Entwurf ein. Dagegen existieren in Finnland keine Reformpläne. In Polen werden zur Zeit erste Überlegungen angestellt, ein Spezialgesetz zur Erfassung von Völkerstraftaten zu erarbeiten.
Wichtige Rechtsvorschriften sowie der schwedische Entwurf für ein Gesetz über Völkerrechtsstraftaten werden in deutscher Übersetzung wiedergegeben.