English
 
Help Privacy Policy Disclaimer
  Advanced SearchBrowse

Item

ITEM ACTIONSEXPORT

Released

Collected Edition

Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht : Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Teilband 8: Südafrika

MPS-Authors
/persons/resource/persons212152

Eser,  Albin
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212336

Sieber,  Ulrich
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212108

Arnold,  Jörg
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

External Resource
No external resources are shared
Fulltext (restricted access)
There are currently no full texts shared for your IP range.
Fulltext (public)
There are no public fulltexts stored in PuRe
Supplementary Material (public)

S_82_8_Inhaltsverzeichnis.pdf
(Supplementary material), 28KB

Citation

Eser, A., Sieber, U., & Arnold, J. (Eds.). (2005). Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht: Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Teilband 8: Südafrika. Berlin: Duncker & Humblot.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-4AD0-0
Abstract
Das internationale Forschungsprojekt „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse“ unter der Leitung von Albin Eser, Ulrich Sieber und Jörg Arnold geht der Frage nach, auf welche Weise unterschiedliche Rechtsordnungen auf staatsgesteuertes Unrecht reagieren, das vor einem politischen Systemwechsel begangen wurde. Einbezogen in die rechtsvergleichende Untersuchung sind über 20 Länder aus Europa, Lateinamerika, Afrika und Asien.
Dieser Band widmet sich dem strafrechtlichen Umgang Südafrikas mit seiner Apartheidvergangenheit. Das Land nimmt im Rahmen der juristischen Transitionsforschung einen besonderen Platz ein, da es ein neues Modell der Aufklärung von Systemunrecht entwickelte. Es stellte sich seiner Vergangenheit in zweifacher Weise. Zunächst strengten mehrere Staatsanwälte zu Beginn der neunziger Jahre – also noch vor dem eigentlichen politischen Systemwechsel – Strafverfahren gegen einzelne Sicherheitskräfte an. Die Angeklagten wurden zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Darüber hinaus setzte das erste demokratisch gewählte Parlament im Jahr 1995 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission) ein, die schwere Menschenrechtsverletzungen aufklären sollte, die während des Apartheidregimes vom Staat, aber auch von Widerstandsorganisationen begangen worden waren. Dadurch erhielten die Opfer ein Forum, öffentlich über ihr Leid zu berichten. Die Einrichtung eines Amnestieausschusses führte dazu, dass einzelnen Tätern unter bestimmten Voraussetzungen Straffreistellung gewährt werden konnte.
Die Autorin des Berichts beschreibt die historische Entwicklung des Apartheid­regimes, die Apartheidverbrechen und den anschließenden Umgang mit dem schweren Unrecht. Dabei wird analysiert, wie es dazu kam, dass Täter Amnestie beantragten und vor der Kommission ihre Beteiligung an politischen Verbrechen einräumten.