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Präventive Freiheitsentziehungen als Instrument der Terrorismusbekämpfung

MPS-Authors
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Müller,  Tim Nikolas
International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law, Max Planck Society;
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Müller, T. N. (2011). Präventive Freiheitsentziehungen als Instrument der Terrorismusbekämpfung. Berlin: Duncker & Humblot.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-4016-8
Abstract
Die Bedrohung durch den transnationalen Terrorismus hat die Gesetzgeber der westlichen Welt im vergangenen Jahrzehnt zu tiefen Einschnitten in die bürgerlichen Rechte veranlasst. Unter dem Paradigma der Prävention wurden auch in Deutschland hoheitliche Eingriffsbefugnisse mit dem Ziel der Terrorismusbekämpfung erheblich erweitert. Im Zuge dieser Entwicklung sind die funktionalen Grenzen des Gefahrenabwehr- und Strafrechts in einem bis dahin ungekannten Ausmaß ins Fließen geraten.
Die vorbeugende Inhaftierung von mutmaßlichen Terroristen stellt weltweit einen zentralen Baustein der neuen Sicherheitskonzepte dar. Hierzulande sind in den letzten Jahren unterschiedliche Modelle präventiver Freiheitsentziehungen diskutiert und realisiert worden. Die vorliegende Arbeit analysiert Lösungsansätze de lega lata sowie de lege ferenda und bewertet diese vor dem Hintergrund der Freiheitsgarantien des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Tim Nikolas Müller beschäftigt sich hierbei eingehend mit der gegenwärtigen Tendenz zur Prävention durch Strafrecht. Er geht der Frage nach, inwiefern dieser rechtspolitische Trend durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begünstigt wird. Die Arbeit zeigt auf, welche Risiken die Expansion des Strafrechts in den klassischen Regelungsbereich des Gefahrenabwehrrechts für die Freiheitlichkeit und Kohärenz des Rechtssystems in sich trägt.