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Geheimdienstinformationen im deutschen und amerikanischen Strafprozess

MPS-Authors
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Lang,  Xenia
International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law, Max Planck Society;
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Lang, X. (2014). Geheimdienstinformationen im deutschen und amerikanischen Strafprozess. Berlin: Duncker & Humblot.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-3D33-C
Abstract
Der Kampf gegen den Terrorismus beschränkt sich nicht allein auf die Verhinderung gefährlicher Terroranschläge, sondern erfasst auch deren strafrechtliche Bewertung und Verfolgung. Undurchsichtige Kriminalitäts­strukturen erschweren jedoch die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden, sodass diese vermehrt auf eine Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden setzen. Allerdings wird besonders die Kooperation mit den Nachrichtendiensten in Deutschland sehr kritisch gesehen. So wies das Bundesverfassungsgericht 2013 in seinem Urteil zur Antiterrordatei unter anderem auf die Gefahren für die Grundrechte hin, die ein Informationsaustausch zwischen den Behörden mit sich bringt.
Der in diesem Bereich bestehenden Forschungslücke begegnet die Autorin mit einer rechtsvergleichenden Analyse der deutschen und der amerikanischen Rechtsordnung. Sie geht zunächst der Frage nach, inwieweit Erkenntnisse der Nachrichtendienste im Strafprozess überhaupt als Beweismittel herangezogen werden dürfen. Darauf aufbauend untersucht sie, welche Mechanismen beide Systeme bereitstellen, um sicherheitsrelevante Informationen vor einer vollständigen Offenlegung im Strafverfahren zu schützen, und wie ein Ausgleich zwischen dem Interesse an der Geheimhaltung der Informationen und den Belangen einer effektiven Strafverteidigung erreicht werden soll.
Obwohl in den USA – anders als in Deutschland – keine historisch bedingte Trennung zwischen Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden existiert, kann die Autorin parallele Entwicklungstendenzen in beiden Ländern feststellen. Die in der Arbeit gefundenen Erkenntnisse geben erstmals einen vertieften Gesamtüberblick über die untersuchte Problematik und schließen hierdurch eine bislang existierende Forschungslücke.