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Das begehungsgleiche Unterlassungsdelikt : Eine rechtsgeschichtliche, rechtsdogmatische und rechtsvergleichende Untersuchung und die Entwicklung eines Systems der Garantietypen

MPG-Autoren
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Schrägle,  Hannes
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law, Max Planck Society;

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Zitation

Schrägle, H. (2017). Das begehungsgleiche Unterlassungsdelikt: Eine rechtsgeschichtliche, rechtsdogmatische und rechtsvergleichende Untersuchung und die Entwicklung eines Systems der Garantietypen. Berlin: Duncker & Humblot.


Zusammenfassung
Das „unechte“ Unterlassungsdelikt gilt als das „dunkelste und umstrittenste Kapitel“ in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des Strafrechts und ist in seiner gegenwärtigen Handhabung in Theorie und Praxis mit den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes (nullum crimen sine lege certa) kaum vereinbar. Doch die Materie widersetzt sich hartnäckig einer rechtlichen Durchdringung und Normierung.
Die vorliegende Studie untersucht rechtsgeschichtlich, rechtsdogmatisch und rechtsvergleichend das Problem der deliktischen Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen. Herangezogen werden die deutsche, die englische und die französische Rechtsordnung. Das deutsche Strafgesetzbuch bietet eine wenig aussagekräftige Generalklausel, zu deren Konkretisierung zahlreiche Lehren entwickelt wurden, von denen aber keine zu allgemeiner Anerkennung gelangte, weswegen die Bestimmung der Garantenstellungen der Rechtsprechung überlassen bleibt. In England ist es nicht ungewöhnlich, dass die höheren Richter entscheiden, wann eine legal duty vorliegt. In Frankreich hingegen lehnt man die Figur der commission par omission ab, weil sie gegen das Gesetzlichkeitsprinzip verstoße.
Der Autor analysiert anhand strafrechtsspezifischer Kriterien das rechtliche Rohmaterial der drei untersuchten Länder. Auf diese Weise gelangt er zu einer allgemeinen und strafrechtssystemübergreifenden Struktur der begehungsgleichen Unterlassungen. Die Struktur überführt er in eine Lehre von den Garantietypen, die funktional-kriminalpolitisch gegründet ist. Sie bildet die Basis einer tatbestandlichen Umschreibung des begehungsgleichen Unterlassungsdelikts. Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag.