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要旨:
Die Pläne für die weitere Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft bis zum Jahre 1993 und das sogenannte Schengener Abkommen schließen eine weitgehende Öffnung der Binnengrenzen der Mitgliedsstaaten der EG ein. Das hat besonders angesichts der Internationalität der Drogenkriminalität den Wunsch nach einer Harmonisierung des Betäubungsmittelstrafrechts aufkommen lassen. Die für diesen Angleichungsprozeß notwendige Kenntnis des einschlägigen Lösungsvorrats in den Mitgliedsstaaten soll durch diese Studie über die spanische Regelung vermittelt werden.
Spanien ist in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Drogenmärkte Europas geworden. Dieser Entwicklung versuchte der spanische Gesetzgeber im März 1988 mit einer Reform des Betäubungsmittelstrafrechts zu begegnen. Sie stellt einen der ersten legislatorischen Vorstöße in Europa dar, die strafrechtliche Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels unter den Aspekten der großen Gewinnspannen und des hohen Organisationsgrades zu intensivieren.